Ruf des Muezzin erklingt als Zeichen der Solidarität

Ruf des Muezzin erklingt als Zeichen der Solidarität

Das im Zuge der Corona-Krise verhängte Versammlungsverbot hat auch Auswirkungen auf die Ausübung der Religionen. So dürfen in Kirchen, Synagogen und Moscheen bekanntlich aktuell keine Gottesdienste oder Gebete stattfinden.

Die christlichen Kirchen der Stadt läuten seither um 19.30 Uhr die Glocken, als äußeres Zeichen zum Zusammenhalt der Gläubigen. Viele Gemeinden übertragen außerdem Gottesdienste und Andachten als Livestream im Internet. Drei muslimische Kulturvereine haben bei der Stadt nun um Erlaubnis gebeten, in dieser schwierigen Zeit als Zeichen der Solidarität am Abend den Ruf des Muezzin erklingen zu lassen.

Mit dem Ordnungsamt haben sich Vertreter*innen der Vereine an der König-Ludwig-Straße (DITIB), der Bochumer Straße (Islamische Kulturunion) und der Hochstraße (Islamische Kulturverein RE) darauf geeinigt, dass ab kommenden Freitag, 17. April, einmal täglich, jeweils gegen 17.20 Uhr, der Gebetsaufruf für rund drei Minuten aus einem Lautsprecher ertönt. Hinzu kommt der Muezzin-Ruf zum Freitagsgebet gegen 13.45 Uhr.

Einig waren sich Ordnungsamt und Vereinsvertreter, dass mit Blick auf die Nachbarschaft unbedingt Rücksicht geübt werden soll. Die Kulturvereine werden sich auch weiterhin an das Versammlungsverbot halten. Die Regelung gilt, solange in den Gemeinden keine Gottesdienste stattfinden dürfen.

Datum: 16.04.2020 | Quelle: https://www.recklinghausen.de/Inhalte/Startseite/Leben_Wohnen/_details.asp?form=detail&db=513&id=24068 | Stadt Recklinghausen

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